Telefon: 05234-2720 Mail: schule@gshorn.de OGS Telefon: 05234-202243 Mail: ogs-horn@stiftung-sankt-elisabeth.de
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28.07.2022

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

bald startet das neue Schuljahr und aus dem Ministerium gibt es Informationen zu dem weiteren Umgang mit der Coronapandemie. Kurz zusammengefasst:

  • Ihr Kind kann sich am ersten Schultag in der Schule testen.
  • Ihr Kind bekommt fünf Schnelltests mit nach Hause. Bitte testen Sie Ihr Kind sobald es Symptome hat. Nach vier Wochen erhalten Sie fünf weitere Tests.
  • Allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schule Beschäftigten wird empfohlen, freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske! Buskinder müssen in den Bussen weiterhin eine Maske tragen.
  • In der Schule wird weiterhin regelmäßig gelüftet.

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministeriums oder dem Handlungskonzept Corona.

 

Ich wünsche Ihren Kindern und Ihnen noch schöne Ferientage!

 

Bernd Strömich

Rektor

2022-07-28 Elternbrief des Ministeriums
Brief der Ministerin an die Eltern_Erzie[...]
PDF-Dokument [1.3 MB]
2022-07-28 Handlungskonzept Corona
Handlungskonzept_Corona_.pdf
PDF-Dokument [417.4 KB]

Zurzeit ändern sich fast täglich Regeln und Bestimmungen. Auf der Internetseite des Kreises Lippe finden Sie alle aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie!

 

 

https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php

 

Aktuelle Informationen für den Kreis Lippe

Horn-Bad Meinberg, 31.03.2022

 

Liebe Eltern,

 

leider gibt es bis zum heutigen Tag keine offiziellen Nachrichten aus Düsseldorf, wie es am kommenden Montag weitergeht. Glücklicherweise konnte ich heute der Lippischen Landeszeitung entnehmen, dass ab nächstem Montag (4. April 2022) das freiwillige Tragen von Masken im Unterricht erlaubt ist. Jede und jeder kann nach wie vor immer und überall zum eigenen Schutz eine Maske tragen, heißt es wohl aus dem Düsseldorfer Ministerium.

Für die kommende Woche vor den Osterferien sollten Sie noch Testmaterial für Ihr Kind haben. Bitte testen Sie Ihr Kind Montag, Mittwoch und Freitag.

Zurzeit sieht es so aus, dass das freiwillige Tragen von Masken auch nach den Osterferien weiterhin erlaubt ist. Die Testungen für die Kinder werden wahrscheinlich nicht fortgesetzt.

Ich freue mich, wenn möglichst viele Kinder in der Schule weiterhin für den eigenen Schutz aber auch für den Schutz der anderen Kinder eine Maske tragen würden. Falls ich noch detailliertere Informationen aus dem Ministerium erhalte, werde ich Sie informieren.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich, Rektor

Horn, 21. Februar 2022

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

ab dem 28. Februar 2022 wird das Testen in der Grundschule neu strukturiert. Testbescheinigungen aus dem Bürgertestzentrum sind weiterhin 24 Stunden gültig.

Sie müssen sich dazu verpflichten, zu Hause Ihr Kind montags, mittwochs und freitags vor der Schule zu testen. Wenn uns das bestätigen, bekommt Ihr Kind am 25.02. und am 18.03.2022 für jeweils drei Wochen Testmaterialien mit nach Hause.

Ihr Kind muss nicht getestet werden, wenn es vollständig geimpft oder genesen ist. Freiwillig können Sie Ihr Kind testen.

Wenn Ihr Kind nicht geimpft ist, nicht genesen ist und Sie sich nicht zum Testen Ihres Kindes verpflichten, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.

Wenn Ihr Kind in der Schule Symptome zeigt, müssen wir Ihr Kind in der Schule testen und Sie informieren.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

 

Bernd Strömich, Rektor

Elternbrief der Ministerin zur Umstellung des Testverfahren ab 28.02.2022
Elternbrief der2022-02-21 Ministerin zur[...]
PDF-Dokument [271.1 KB]

Montag, 14.02.2022

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

im Fall eines positiven Pools erhalten Sie ab heute, 14.2.2022, keine SMS-Information vom Labor-Krone, sondern die Klassenleitungen informieren die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die geben es an Sie weiter. Zu Hause durchgeführte Selbsttests gelten nicht als Nachweis. Wenn Ihr Kind einen negativen Testnachweis benötigt, müssen Sie diesen Test in einem Bürgertestzentrum machen lassen!

 

Wir werden in der Grundschule Horn in den Klassen und falls das Wetter es zulässt, auf dem Schulhof mit allen Kindern am 25.2.2022 ein bisschen Karneval feiern. Der Unterricht für Ihr Kind findet  an diesem Tag von 9.20 bis 11.50 Uhr statt.

 

Am 28. Februar 2022 ist ein beweglicher Ferientag und am 1. März 2022 haben die Lehrkräfte eine ganztägige Lehrerfortbildung. An diesen beiden Tagen hat Ihr Kind keinen Unterricht.

 

 

Bernd Strömich

Rektor

In dem Video sehe Sie, wie der Lolli-Test ab dem 10.01.2022 durchgeführt wird.

Den Flyer mit den Informationen und auch das Video gibt es in vielen Sprachen. Diese finden Sie auf dieser Internetseite: https://www.laborkrone.de/corona-schulprojekt-2-0/#1631695512179-f4394112-05c7

Horn, 26.1.2022

 

Liebe Eltern,

gestern Abend habe ich um 22.16 Uhr die neuen Regelungen für Testungen in der Grundschule erhalten. Bitte lesen Sie die Informationen. Ganz wichtig ist es, dass Ihr Kind bei einem positiven Test aus der Grundschule möglichst schnell abgeholt wird. Bitte lassen Sie Ihr Handy eingeschaltet! Es werden weiterhin auch geimpfte Kinder getestet.

 

Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems (Strategie 2.0)

Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Aufgrund begrenzter PCR-Test-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in der momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr hohen Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:

Grund- und Primusschulen:

  • Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.

 

Ich hoffe, dass diese Regelungen länger als zwei Wochen gültig sind. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin. Danke!

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich

Rektor

Schulstart nach den Weihnachtsferien

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn!

 

Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr und hoffe, dass es besser wird als die letzten zwei Jahre.

 

Weiterhin gilt im Schulgebäude und auch am Sitzplatz die Maskenpflicht für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Ersatzmaske mit in die Schule.

 

An allen Grundschulen werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird anschließend fortgesetzt:

• An der Grundschule findet die Testung nur zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch Jahrgänge 1 und 2 – Dienstag und Donnerstag Jahrgänge 3 und 4)  statt, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für die Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden.

 

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend.

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

 

Alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Lehrkräfte der Grundschule Horn müssen sich jede Woche dreimal Testen.

 

Bitte nutzen Sie den kostenlosen Bürgertest, bevor Ihr Kind nach den Ferien wieder in die Schule kommt. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber Sie können Ihrem Kind, den Kindern der Klasse und den Lehrkräften ein größeres Sicherheitsgefühl geben.

 

Um das Schulgelände und das Schulgebäude zu betreten, benötigen Sie einen aktuellen 3G-Nachweis und einen medizinischen Mund-Nasenschutz. Wenn Sie diese nicht dabeihaben, müssen Sie sofort das Schulgelände verlassen.

 

In den kommenden Wochen sind für die Lehrerinnen und Lehrer am 20. Januar 2022 und am 1. März 2022 zwei ganztägige Lehrerfortbildungen geplant. Wir hoffen, dass diese Fortbildungen durchgeführt werden können. Ihr Kind hat an diesen Tagen keinen Unterricht. Bitte notieren Sie sich diese beiden Termine.

 

Ich danke Ihnen für Ihre aktive Mithilfe bei der Umsetzung der Vorgaben und Bestimmungen des Landes NRW.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

Bernd Strömich

Rektor

23.12.2021

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

in der Presse wird immer viel geschrieben und im Radio viel geredet. Zurzeit gehe ich davon aus, dass nach den Ferien, am 10. Januar 2021, der Unterricht in der Schule so startet wie er heute endet. Wenn ich hierzu genauere oder andere Mitteilungen bekommen sollte, informiere ich Sie per Mail und über die Homepage.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2022.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich, Rektor

Diese Regelungen gelten auch weiterhin in der Grundschule Horn!!!

03.12.2021

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

seit dem 2. Dezember 2021 gilt im Schulgebäude und auch am Sitzplatz die Maskenpflicht für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Ersatzmaske mit in die Schule.

 

Sie müssen Ihr Kind in einem Bürgertestzentrum testen lassen, wenn es an einem Testtag in der Schule gefehlt hat. Wenn Ihr Kind an einem anderen Tag krank war und/ oder gefehlt hat, nutzen Sie bitte, so oft es Ihnen möglich ist, den kostenlosen Bürgertest, bevor Ihr Kind wieder in die Schule kommt. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber Sie können den Lehrkräften und Kindern der Klasse ein größeres Sicherheitsgefühl geben.

 

Um das Schulgelände und das Schulgebäude zu betreten, benötigen Sie einen aktuellen 3G-Nachweis. Wenn Sie diesen nicht dabeihaben, müssen Sie sofort das Schulgelände verlassen.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich, Rektor

Hinweise und Empfehlungen zu Distanzunterricht und Klassenfahrten in der Corona-Zeit - Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schulkonferenz der Grundschule Horn

2020-10-09 Distanzunterricht
2020-10-09 Hinweise zur Organisation von[...]
PDF-Dokument [327.8 KB]
2020-10-09 Klassenfahrten
2020-10-09 Hinweise und Empfehlungen zur[...]
PDF-Dokument [193.1 KB]

Hygieneregeln

An die  Hygieneregeln müssen sich alle halten. Bitte betreten Sie das Schulgelände nur nach Anmeldung und mit Mund-Nasen-Schutz. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind mit einem Mund-Nasen-Schutz in die Schule kommt. Ein Mund-Nasen-Schutz aus Plexiglas ist nicht zulässig.

Hygieneregeln in der Grundschule Horn - 06.08.2020
2020-08-06 Hygieneregeln Grundschule Hor[...]
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Horn, 1.7.2021

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

ein besonderes Schuljahr 2020/21 geht zu Ende. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihren Einsatz, Ihre Flexibilität und gute Mitarbeit bedanken.

 

Zu dem kommenden Schuljahr schrieb uns gestern das Ministerium:

„Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.

Konkret bedeutet dies:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.“

Natürlich wird in den Sommerferien das Infektionsgeschehen beobachtet. Wenn es sich extrem in die eine oder andere Richtung verschieben sollte, wird das Ministerium hoffentlich rechtzeitig reagieren.

In den Sommerferien ist das Sekretariat ab dem 4. August 2021 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr täglich besetzt. Vorher erreichen Sie die Schule per mail an schule@gshorn.de .

 

Ich wünsche Ihren Kindern und Ihnen schöne Sommerferien.

 

Bernd Strömich

Rektor

Schulstart ab dem 31.5.2021

 

26.05.2021

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

das Ministerium hat festgelegt, dass ab dem 31. Mai 2021 in den Grundschulen jeden Tag für alle Kinder Präsenzunterricht stattfindet. Ebenso finden die Betreuungen in der OGS und im Vesuv wieder statt und es gibt keine Notbetreuung mehr. Bitte informieren Sie Frau Bardmann über die Teilnahme Ihres Kindes.

Ihr Kind hat ab dem 31.Mai 2021 jeden Tag Unterricht. Den Stundenplan erhalten Sie von der Klassenleitung. Wir werden in der Zeit bis zu den Sommerferien die Pausenzeiten ein wenig verändern, aber die Schulzeiten verändern sich nicht. Ihr Kind muss beim Schulbeginn nicht auf dem Schulhof warten, sondern darf direkt in die Klasse gehen. Ihr Kind muss einen medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen und sich an die Hygieneregeln halten.

Die Kinder in der 1./ 2. Klasse werden montags und mittwochs und die Kinder der 3./ 4. Klassen werden dienstags und donnerstags getestet. Wenn Ihr Kind am Testtag fehlt, muss Ihr Kind einen negativen Test aus einem Bürgertestzentrum zum Schulbesuch mitbringen. Bei einem positiven Pooltest muss die ganze Klasse in Quarantäne. Wir werden Sie morgens ab 6.30 Uhr informieren. Bitte lassen Sie Ihr Handy eingeschaltet. Wenn Ihr Kind schon in der Schule ist, müssen Sie es möglichst schnell abholen.

Natürlich hoffe ich, dass alle Kinder und Lehrkräfte bis zu den Sommerferien gesund bleiben und wir alle bis dahin wieder ein bisschen Normalität erleben dürfen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Strömich

Rektor

Der Plan für Wechselunterricht bis zu den Sommerferien

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Mai

17.

18.

19.

20.

21.

Gruppe

1

2

1

2

1

Mai

24.

25.

26.

27.

28.

Gruppe

Feiertag

Ferientag

2

1

2

Juni

31.

01.

02.

03.

04.

Gruppe

1

2

1

Feiertag

Bewegl. Ferientag

Juni

7.

8.

9.

10.

11

Gruppe

2

1

2

1

2

Juni

14.

15.

16.

17.

18.

Gruppe

1

2

1

2

1

Juni

21.

22.

23.

24.

25.

Gruppe

2

1

2

1

2

Juni

28.

29.

30.

01.

02.

Gruppe

1

2

1

2

1

 

 

Dieser Plan ist nur gültig, wenn das Land NRW den Wechselunterricht im Kreis Lippe genehmigt. Ansonsten findet Distanzunterricht statt.

04.05.2021

 

Liebe Eltern,

 

ab dem 10. Mai 2021 wird es in der Grundschule Horn den sogenannten „Lolli-Test“ geben. Es handelt sich um einen Abstrichtupfer, an dem das Kind 30 Sekunden „lutscht“. Dieser kindgerechtere Test wird gruppenweise zu Unterrichtsbeginn durchgeführt. Befindet sich eine positiv getestete Probe im Pool, wird diese Gruppe nachgetestet. Bis zur Klärung des positiven Kindes muss die Gruppe in häuslicher Quarantäne verbleiben. Das Schulministerium begründet den Wechsel des Testformates mit der hohen Testgenauigkeit, die der „Lollitest“ garantiert. Leider habe ich noch nicht alle Informationen, um Ihnen detailliert mitzuteilen, wie es an der Grundschule Horn ablaufen wird. Ihr Kind wird weiterhin zweimal in der Woche getestet. Sie können sich aber gerne auf den folgenden Seiten über den Lolli-Test informieren. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/lolli-tests-kitas-nrw-faq-100.html

 

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-lolli-schnelltests-start-der-corona-tests-in-solinger-kitas---100.html

Bitte teilen Sie diese Informationen auch in Ihren WhatsApp Gruppen. Danke!

16.19 Uhr

5.5.2021

 

Liebe Eltern,

 

es sind weitere Materialien zum Thema "Lolli-Tests" vorhanden:

 

Auf dieser Seite des Schulministeriums https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests    finden Sie hoffentlich alle oder viele Antworten zu Ihren Fragen. Auf der Seite gibt es zwei Filme ( https://www.schulministerium.nrw/animiertes-erklaervideo-zum-lolli-test-0 und https://www.schulministerium.nrw/erklaervideo-zum-lolli-test-mit-andre-gatzke-0 ) zur Durchführung des Lolli-Tests. Bitte schauen Sie sich diese Filme mit Ihrem Kind an.

 

Auf dieser Seite https://www.laborkrone.de/corona-schulprojekt/ finden Sie die Informationen des Labors Krone, das die PCR-Tests für die Grundschule Horn durchführt. Ich hoffe, dass Sie mit der Nachtestung für zu Hause auch das dort als Muster dargestellte Material bekommen.

 

Für weitere Fragen können Sie sich gerne bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer Ihres Kindes oder bei mir melden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Strömich

10. Mai 2021

 

Liebe Eltern,

die Lollitests in der Grundschule Horn haben heute Morgen gut funktioniert. Jetzt müssen wir noch abwarten, wie die Zusammenarbeit mit dem Labor funktioniert.

Mit Einführung der Lollitests signalisiert das Schulministerium aus meiner Sicht, dass es noch lange Zeit mit dem Wechselunterricht weitergehen wird. Der Plan  für die Anmeldung zur Betreuung - OGS - Vesuv reicht bis zu den Sommerferien. Bitte geben Sie diesen Zettel bis Mittwoch in der Grundschule ab oder schicken Sie Ihn mir per Mail. Herzlichen Dank!

Bernd Strömich

Anmeldung für die Notbetreuung - OGS - Vesuv
Bitte geben Sie dieses Formular Ihrem Kind ausgefüllt bis zum 13. Mai 2021 mit in die Schule oder schicken es per Mail. Danke!
2021-05-07 Formular Notbetreuung - OGS -[...]
PDF-Dokument [203.9 KB]
Elterninfo Lollitest der Grundschule Horn
Liebe Eltern, diesen Brief bringt Ihr Kind am 6. und 7. Mai 2021 mit nach Hause. Bitte hängen Sie die zweite Seite sichtbar an Ihre Pinnwand. Danke!
2021-05-06 Elterninfo Lollitest.pdf
PDF-Dokument [146.8 KB]

Freitag, 30. April 2021, 10.44 Uhr

 

Liebe Eltern,

eben gerade habe ich folgende Information erhalten:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Referat des Landrates erreichte uns die folgende Mitteilung, mit der wir auch gebeten wurden, Sie vorab entsprechend zu informieren.

„Die Inzidenzwerte des Kreises Lippe liegen an den Tagen vom 26. bis zum 30. April 2021 unter dem Wert von 165. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dieses daher heute im Wege der Allgemeinverfügung feststellen, dass die Regelungen des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich ab dem übernächsten Tag außer Kraft treten.

Aufgrund der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung ist danach ab Montag die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen in Form von Wechselunterricht wieder zulässig. Ebenfalls ist ab Montag die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Gruppen wieder erlaubt."

Die formelle Feststellung seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird im Laufe des Tages erfolgen.“

 

Ab Montag, 3.5.2021 wird an der Grundschule Horn Wechselunterricht stattfinden. Es gilt der folgende Plan:

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

03.

04.

05.

06.

07.

Gruppe

1

2

1

2

1

 

10.

11.

12.

13.

14.

Gruppe

2

1

2

Feiertag

beweglicher Ferientag

 

Wenn Sie Ihr Kind bereits zur Notbetreuung, OGS oder Vesuv angemeldet haben, bleibt diese Anmeldung bestehen. Falls Sie noch eine Notbetreuung, OGS oder Vesuv benötigen, müssen Sie Ihr Kind mit dem angefügten Formular anmelden.

 

Zurzeit müssen die Kinder in der Schule zweimal in der Woche getestet werden. Es finden die bekannten Selbsttests mit Nasenabstrich statt. Es soll bald andere Testverfahren geben. Ich werde Sie sobald es mir möglich ist, über das neue Verfahren „Lollitest“ informieren.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Strömich
Rektor

Anmeldeformular für die Zeit vom 03. - 14.05.2021
Bitte geben Sie dieses ausgefüllte Formular Ihrem Kind am Montag mit in die Betreuung!
2021-04-30 Formular Notbetreuung - OGS -[...]
PDF-Dokument [170.8 KB]

21. April 2021

 

Liebe Eltern,

 

leider wird zurzeit viel über Selbsttests in der Schule gesprochen und sicherlich gibt es leider auch einige Unwahrheiten bei diesen Aussagen. Ein mitgegebenes Schreiben, dass Ihr Kind keinen Test machen darf, führt nicht dazu, dass Ihr Kind ohne Test am Unterricht teilnehmen darf. Ihr Kind darf ohne Test nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und/oder muss ohne Test aus der Schule abgeholt werden. In der Grundschule Horn finden die Tests von Montag bis Donnerstag statt. Wenn Ihr Kind am Freitag in die Schule kommt und vorher in der Woche gefehlt hat, muss es ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum mitbringen.

 

Der Umgang mit einem positiven Testergebnis ist für uns alle ein nicht vorher planbares Ereignis. Jedes Kind wird anders reagieren und damit unterschiedlich umgehen. Sie können mithelfen, indem Sie mit Ihrem Kind über ein positives Testergebnis sprechen. Natürlich wird dieses auch zum Thema im Klassenverband gemacht. Wir werden mit diesen Kindern genauso umgehen wie mit erkrankten Kindern. Im Falle einer positiven Testung müssen wir die Eltern sofort informieren und sie müssen Ihr Kind abholen. Ihr Kind wird nicht alleine in einem abgeschlossenen Raum, sondern mit Maske und Abstand am geöffneten Fenster sitzen. Natürlich betreuen wir Ihr  Kind bis es abgeholt wird. Das ein Kind positiv getestet wurde, bekommen die anderen Kinder der Klasse mit. Aber auch hier ist Ihre Mithilfe möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber (Was macht Ihr Kind mit diesen Informationen?) und sicherlich ist auch dieses Thema in der Klasse. Ich bin bei einem positiven Testergebnis dazu verpflichtet, die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt zu übermitteln und werde es zeitnah machen. Nur die erlaubte und genehmigte Testung in Bürgertestzentren schützt Ihr Kind vor dieser kleinen Öffentlichkeit.

 

Ich denke, dass nach ein paar Tagen mit Selbsttests in der Schule wieder etwas mehr Normalität eingetreten sein wird. Alle anderen Hygiene-Maßnahmen müssen weiterhin berücksichtigt werden.

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Strömich

Rektor

Hier können Sie den Text des Ministeriums lesen: https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-19-april-2021

 

Hier finden Sie Informationen zu dem Selbsttest: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

In der Schule wird der Siemens Healthineers Clinitest Rapid Covid-19 Antigen Self-Test durchgeführt. Die Kinder führen den Test selbstständig durch. Hierfür gibt es kein extra geschultes Personal. Die Lehrerin oder der Lehrer wird Ihr Kind kleinschrittig bei dem Test begleiten.

Natürlich wird es auch an der Grundschule Horn positive Testungen geben. In diesem Fall werden Sie informiert und Sie müssen Ihr Kind abholen. Anschließend müssen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder Kontakt zur 116117 (Patientenservice) aufnehmen. Es muss dann ein PCR-Test beim Arzt oder in einem Testzentrum durchgeführt werden. Ihr Kind darf solange nicht in die Schule bis das negative Testergebnis vorliegt.

Nicht jedes Kind mit einem positiven Selbsttest hat Corona. Bitte gehen Sie sensibel mit solchen Informationen um und besprechen Sie es mit Ihrem Kind. Diese Informationen dürfen nicht über WhatsApp oder andere SocialMedia verbreitet werden.

 

Informationen zu Corona-Schnelltests in Horn-Bad Meinberg finden Sie hier:

Stadt Horn-Bad Meinberg

 

Hier finden Sie zwei Videos mit Information.

 

Ein Video finden unten auf der Seite des Herstellers: https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/

Anmeldung für die Notbetreuung ab dem 26. April 2021
Liebe Eltern,
bitte antworten Sie möglichst schnell mit diesem Formular oder geben Sie dieses Formular Ihrem Kind mit in die Betreuung. Wir benötigen die Uhrzeiten für Ihr Kind, um die Arbeitszeiten der Kolleginnen und Kollegen zu planen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Bernd Strömich
2021-04-24 Anmeldung Betreuung Distanzun[...]
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24. April 2021

 

Liebe Eltern und liebe Kinder,

 

gestern Abend um 18.00 Uhr wurde bestimmt, dass ab Montag, 26.04.2021, im Kreis Lippe Distanzunterricht stattfindet.

Ab Montag findet kein (Präsenz-)Unterricht in der Grundschule Horn statt. Die Kinder erhalten die Materialien durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Sie werden sich bei Ihnen melden. Ebenso werden die Lehrkräfte mit Ihren Kindern über Telefon oder Teams Kontakt aufnehmen. Wie lange der Distanzunterricht sein wird, kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen. Es ist vom Inzidenzwert im Kreis Lippe abhängig.

Aktuelle Informationen für den Kreis Lippe finden Sie hier: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php#anchor_16a40c2d_Accordion-Bundesweite-Notbremse--Das-gilt-jetzt-in-Lippe

 

In der Grundschule Horn findet weiterhin eine Notbetreuung statt. Die St. Elisabeth-Stiftung als Träger der OGS unterstützt uns hierbei hervorragend. Ich möchte mich hierfür recht herzlich bedanken. Hierzu können Sie Ihr Kind mit dem angefügten Formular anmelden.

 

Leider sind die Elterninformationen in der vergangenen Zeit immer recht ähnlich, aber die Pandemie fordert uns weiterhin zum Durchhalten heraus. Bitte helfen Sie mit, so wenige Kontakte wie möglich zu haben. Das ist der beste Schutz, aber das fällt uns allen schon schwer. Ebenso müssen wir weiterhin alle Hygieneregeln befolgen.

Herzlich möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Sonnige Grüße und beste Wünsche für ein schönes Wochenende
Bernd Strömich

Bescheinigung Kinderkrankengeld (ausfüllbar, bitte mit Adobe Reader - kostenlos - öffnen)
Liebe Eltern, falls Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung benötigt, füllen Sie bitte das Formualr aus und senden es ausgefüllt - digital oder analog - an die Grundschule Horn. Sie bekommen es möglichst schnell zurück! Danke.
2021-01-26 Bescheinigung Kinderkrankenge[...]
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12. April 2021

 

Liebe Eltern,

 

in einer Mail des Schulministeriums der vergangenen Woche wird den Schulen mitgeteilt:

„ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilzunehmen und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

 

Wir alle müssen uns an diese Regeln halten. Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer mit, wenn Ihr Kind in der Schule keinen Selbsttest durchführen soll. Sie sind dann verpflichtet, unaufgefordert zwei Testnachweise Ihrem Kind mitzugeben und diese vorzuzeigen.

 

Alle weiteren Hygienemaßnahmen (Maske, Abstand, Handdesinfektion, Lüften) müssen auch weiterhin eingehalten werden.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

Freundliche Grüße

Bernd Strömich

Betreuung Distanzunterricht vom 12. - 16.04.2021
Bitte schicken Sie das Formular per Mail an schule@gshorn.de oder geben es Ihrem Kind am Montag mit in die Notbnetreuung. Danke!
2021-04-09 Anmeldung Betreuung Distanzun[...]
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09.04.2021, 9.37 Uhr

 

Liebe Eltern und liebe Kinder,

 

leider startet die Schule nach den Osterferien nicht so, wie ich es euch und Ihnen gewünscht habe. Aufgrund der Pandemielage findet in der Woche vom 12. bis zum 16. April 2021 Distanzunterricht statt. Es ist kein Unterricht in der Schule. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer melden sich bei Ihnen und euch auf den bekannten Kommunikationswegen.

 

In der Schule wird es eine Notbetreuung geben. Sie sollten die Notbetreuung nur im Notfall nutzen. Hierfür müssen Sie Ihr Kind mit dem folgenden Formular bis Montag per Mail anmelden oder Sie geben das Formular Ihrem Kind am Montag mit. Während der Präsenzzeit in der Notbetreuung wird Ihr Kind zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest unter Anleitung durchführen.

 

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffe euch, liebe Kinder, bald wieder in der Schule zu sehen.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund und halten Sie sich an alle Hygieneregeln!

 

Mit freundliche Grüßen
Bernd Strömich

Anmeldung Notbetreuung ab dem 19. April 2021
2021-04-15 Formular Notbetreuung - OGS -[...]
PDF-Dokument [164.5 KB]

15. April 2021

 

Liebe Eltern und liebe Kinder,

 

ab Montag startet der Wechselunterricht an allen Schulen in NRW, wenn der Inzidenzwert im Kreis unter 200 ist. Leider geht der Inzidenzwert in den letzten Tagen im Kreis Lippe deutlich in Richtung 200. Hoffentlich verbietet uns keiner den Start in den Wechselunterricht.

 

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen (oder in einer Bürgerteststelle) getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder erhalten dann nur das zu bearbeitende Material ohne Erklärung.

 

Am Montag, 19.4.2021, geht es mit dem Wechselunterricht los. Es gilt der Plan vom 26. März 2021.

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

19.

20.

21.

22.

23.

Gruppe

1

2

1

2

1

 

26.

27.

28.

29.

30.

Gruppe

2

1

2

1

2

 

03.

04.

05.

06.

07.

Gruppe

1

2

1

2

1

 

10.

11.

12.

13.

14.

Gruppe

2

1

2

Feiertag

beweglicher Ferientag

 

 

Wenn Sie Ihr Kind bereits zur Notbetreuung, OGS oder Vesuv angemeldet haben, bleibt diese Anmeldung bestehen. Falls Sie noch eine Notbetreuung, OGS oder Vesuv benötigen, müssen Sie Ihr Kind mit dem angefügten Formular anmelden.

 

Ich wünsche uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Lippe nicht ständig um die 200 herumhüpft, sondern dass es langfristig mit dem Wechselunterricht vorangeht.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Strömich

26. März 2021

 

Liebe Eltern,

 

gestern um 17.01 Uhr habe ich eine Mail erhalten, wie es nach den Osterferien weitergeht. Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Hierfür habe ich Ihnen folgende Informationen zusammengestellt.

Nach den Ferien soll auch in der Grundschule die Testmöglichkeit für Kinder geschaffen werden. Hierzu schreibt das Ministerium: Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass es dem Ministerium gelingt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte werden weiterhin Testangebote nutzen, sofern uns diese zur Verfügung stehen.

 

Ganz herzlichen Dank für Ihre tolle Unterstützung, Mithilfe und Flexibilität in dieser außergewöhnlichen Zeit. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Oster-(Ferien-)Zeit.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich

Rektor

Liebe Eltern,

 

auch wenn wir sonst sagen, bitte so wenig Fernsehen schauen wie möglich, möchte ich darauf hinweisen, dass es für die komenden drei Wochen zusätzliche Lernangebote auf verschiedenen Kanälen zu sehen sind. Kika, ARD-alpha sowie die Mediatheken von ARD, ZDF und BR sind einige Beispiele. Ebenso gibt es auch auf Youtube Bildungskanäle, z.B. alphalernen.de. Bitte informieren Sie sich im Internet oder der Presse.

05.03.2021

 

Liebe Eltern,

 

der Unterricht im Wechselunterricht wird bis zu den Osterferien fortgesetzt. Die Planungen bleiben bestehen, sodass erstmal keine Veränderungen von Ihnen zu planen sind.

In den kommenden Wochen werden Lehrerinnen, Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Grundschulbereich geimpft. Auf Grund der manchmal auftretenden Reaktionen nach einer Impfung kann es zu kurzfristigen Vertretungen oder Ausfällen kommen. Hierüber werden die Kolleginnen, Kollegen oder ich Sie so rechtzeitig wie möglich informieren.

Viele Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer in der Grundschule Horn lassen sich regelmäßig zweimal die Woche auf den Corona-Virus testen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich

22.02.2021

 

 

Liebe Eltern,

 

heute geht die Schule im Wechselbetrieb wieder los. Am Wochenende stand es schon in der Presse und heute habe ich eine neue Verordnung (s. Anlage) erhalten. Ihr Kind muss im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine medizinische Maske tragen. Aus meiner Sicht ist es ebenfalls sehr wichtig, dass die Maske Ihres Kindes gut sitzt. Eine Ausnahme hiervon müssen Sie bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer beantragen. Bitte achten Sie darauf! Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) Vom 7. Januar 2021
2021-02-19_coronabetrvo_ab_22.02.2021_le[...]
PDF-Dokument [126.7 KB]

Sie müssen dieses Formular ausfüllen, wenn Ihr Kind über die Unterrichtszeit hinaus betreut werden soll. Bitte bis zum 19. Februar 2021 abgeben!

Wechselunterricht ab dem 22. Februar 2021
2021-02-16 Elterninfo Wechselunterricht.[...]
PDF-Dokument [233.9 KB]
Formular Notbetreuung - OGS - Vesuv - ausfüllbar mit Acrobat Reader
2021-02-16 Formular Notbetreuung - OGS -[...]
PDF-Dokument [271.7 KB]
Notbetreuung 17. - 19. Februar 2021
2021-02- Formular Notbetreuung 17-19 Feb[...]
PDF-Dokument [416.7 KB]

11. Februar 2021

 

Liebe Eltern,

 

es findet bis zum 21. Februar 2021 in der Grundschule Horn kein Unterricht statt. Am 15. und 16. Februar gibt es zwei bewegliche Ferientage. An diesen Tagen können nur die Kinder aus der OGS dort betreut werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular oder sie melden sich direkt in der OGS, 202243 oder ogs-horn@stiftung-sankt-elisabeth.de . Vom 17. - 19.02.2021 findet die Notbetreuung weiterhin statt. Ich gehe davon aus, dass sich der Betreuungsbedarf nicht verändert. Alle Kinder, die bisher betreut wurden, werden auch an diesen Tagen betreut. Falls sich bei Ihnen etwas geändert hat und Sie an diesen Tagen eine Betreuung benötigen, melden Sie sich bitte in der Schule unter 05234-2720 oder schule@gshorn.de

Wie es am 22. weitergeht, werde ich Ihnen möglichst schnell mitteilen.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Anmeldeformular Betreuung bewegliche Ferientage 15. und 16.02.2021 - nur OGS-Kinder
2021-01-29 OGS Anmeldung Betreuung Febr[...]
PDF-Dokument [228.5 KB]
Formular Notbetreuung Januar 2021 ausfüllbar
2021-01-07 Formular Notbetreuung komplet[...]
PDF-Dokument [263.4 KB]

27. Januar 2021, 9.23 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

wie ich bislang nur aus der Presse erfahren habe, wird der Distanzunterricht bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.

Bei alle Kindern, die jetzt in der Notbetreuung sind, gehen wir davon aus, dass diese Notbetreuung auch weiterhin benötigt wird. Bitte melden Sie sich, wenn sich für Ihr Kind etwas ändert.

Ebenso möchte ich Sie bitten, sich per Mail oder telefonisch bei mir zu melden, wenn Sie auf Grund von Veränderungen im Februar eine Notbetreuung benötigen.

Am 15. und 16. Februar 2021 sind an der Grundschule Horn bewegliche Ferientage. Zurzeit haben wir die Nachricht, dass die beweglichen Ferientage stattfinden werden. Der Unterricht würde am 17. Februar 2021 starten. Wie und wann werden Sie hier oder per Mail von mir erfahren.

Wenn sich etwas verändert, informiere ich Sie ebenfalls.

 

Danke für Ihr Verständnis! Leider ist es zurzeit nicht möglich, langfristig zu planen.

 

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich an die Corona-Regeln.

 

Bernd Strömich

Distanzunterricht und Notbetreuung - Januar 2021

 

Wenn Ihr Kind an der Notbetreuung teilnimmt, müssen Sie die Arbeitsmaterialien mitgeben. Danke!

 

Horn, 7. Januar 2021

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

die Landesregierung hat festgelegt, dass bis zum 31. Januar 2021 kein Unterricht in der Schule stattfinden wird. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Wenn es für Sie beruflich und familiär nicht möglich, Ihr Kind zu betreuen, können Sie Ihr Kind in eine Notbetreuung schicken. In dieser Betreuung findet kein Unterricht statt.

Bitte kreuzen Sie die Zeiten an, die dringend erforderlich sind und halten Sie diese Zeiten ein. Das Formular schicken Sie mir bitte per Mail an

 

schule@gshorn.de

 

Die Materialien für den Distanzunterricht werden angefertigt und Ihnen bis Mittwoch, 13. Januar auf den bekannten Wegen zur Verfügung gestellt. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes wird Ihnen mitteilen, wie die Materialien kontrolliert werden und wann es weitere Materialien gibt.

 

Ich wünsche Ihrer Familie und Ihnen ein gesundes und gutes neues Jahr!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Strömich

Rektor

Horn, 21. Dezember 2021

 

Liebe Eltern und Kinder der Grundschule Horn,

 

ab heute ist es sehr still hier in der Schule. Die Corona-Pandemie hat das Leben seit März deutlich verändert. Fast täglich müssen wir uns neuen Herausforderungen stellen. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihre Mithilfe bedanken, sodass wir aus meiner Sicht auch dieses Jahr gut bewältigt haben. Wie es im kommenden Jahr weitergehen wird, weiß ich noch nicht. Zurzeit ist geplant, dass der Unterricht für alle Kinder am 11. Januar 2021 starten soll. Am 7. und 8. Januar 2021 gibt es eine Notbetreuung. Hierfür müssen Sie Ihr Kind anmelden. Das ausgefüllte Formular schicken Sie mir bitte per mail bis zum 3. Januar 2021 an schule@gshorn.de. Danke!

 

Ich wünsche Ihnen Gesundheit!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Strömich, Rektor

Notebetreuung 07. + 08. Januar 2021 - ausfüllbares Formular
2020-12-21 Info Notbetreuung Start 2021 [...]
PDF-Dokument [209.9 KB]

13.12.2020

Wie du in diesem Jahr Weihnachten unter Coronabedingungen feiern kannst, zeigt dir das Video (Bitte klicke auf das Bild!).

13. Dezember 2020, 16.50 Uhr

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

seit heute gibt es neue Bestimmungen und ab Mittwoch müssen leider viele Betriebe wieder schließen. Alle Regeln, die durch das Land vorgegeben werden, entnehmen Sie bitte der Presse. Es gibt noch besondere Regeln für den Kreis Lippe, weil zurzeit der Inzidenzwert hier weit über 200 liegt. Die Regeln finden Sie hier: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php#anchor_b6ebb6a9_Accordion-Erweiterte-Massnahmen-fuer-den-Kreis-Lippe--Das-gilt-ab-dem-12--Dezember und in dem Kreisblatt Nr. 122. Bitte halten Sie sich an die Regeln!

 

In der Grundschule Horn wird Ihr Kind im Rahmen des Unterrichts vom 14. bis 18. Dezember 2020 betreut und wenn es im Vesuv oder der OGS ist natürlich auch während der Zeit. In der Schule werden die gleichen Aufgaben erledigt, wie Ihr Kind sie nach Hause bekommt. Hierzu werden die Kolleginnen und Kollegen Padlets oder PDF-Dateien zur Verfügung stellen oder auch Päckchen mit der Post an Sie verschicken. Bitte übernehmen Sie so viel Betreuung wie es Ihnen möglich ist! Hierbei ist das Wichtigste, dass Sie die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer immer informieren. Ein täglicher Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.

Um die Kommunikation mit Ihnen zu verbessern, haben alle Lehrkräfte dienstliche Mailadressen, die Sie oder auch Ihr Kind zur Kommunikation nutzen sollten. Natürlich haben die Lehrkräfte auch mal Feierabend, sodass sicherlich nicht sofort mit einer Antwort zu rechnen ist. Die Mail-Adressen der Lehrerinnen und Lehrer finden Sie in der PDF-Datei. Leider habe ich beim Verschicken der Mails an Sie festgestellt, dass einige Postfächer voll sind und Mails nicht empfangen werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Postfach leerer wird. Danke!

 

Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien diese schwierige Zeit gut überstehen werden und wünsche Ihnen alles Gute und Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüße
Bernd Strömich

Allgemeinverfügung des Kreises Lippe:

Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen des Kreisgebietes

In Horn-Bad Meinberg ist montags bis freitags jeweils 100 m vor dem Zugang (Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 16:30Uhr ) zu Kitas und in folgenden Straßen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen:  Am Müllerberg, Am Waldstadion, Gebrüder-Künnemeyer-Straße, Golfweg, Karlsbader Straße, Karolinenweg, Molkenberg, Südholzweg Silbergrund, Marktplatz, ebenso auf den Schulwegen (Mo. Fr. 07:00 Uhr – 16:30Uhr ): Am Müllerberg (zwischen Brunnenstraße und Haus Nr. 10), Franz-Hausmann-Straße, Molkenberg (zwischen Pyrmonter Straße und Tweete), Schulstraße, Südholzweg, Südwall (in der Verlängerung des Südholzweges).

!!! Diese Pflicht besteht bis zum 10. Januar 2021 !!!

Übersicht Maskenpflicht in Horn - Straßenkarte
Karten_HBM_Maskenpflicht.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

11.12.2020

12.20 Uhr geändert 13.50 Uhr

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

wie ich gerade aus der Presse erfahren habe, besteht ab Montag keine Präsenzpflicht für Ihr Kind in der Schule. D.h., wenn Sie die Möglichkeit haben Ihr Kind zu Hause zu betreuen, dann sollten Sie es machen! Bitte teilen Sie dies der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder per mail an schule@gshorn.de mit. Ein täglicher Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht ist nicht möglich. Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, wird es betreut. In der Schule und zu Hause werden die gleichen Inhalte geübt und bearbeitet. Die Materialien bekommen Sie durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Ich werde Sie in der kommenden Woche über alles Weitere informieren.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

 

11.10 Uhr

Liebe Eltern,

leider habe ich heute noch keine weiteren Informationen für Sie. Bitte beachten Sie die Meldungen im Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Manchmal gibt es dort Neuigkeiten, die ich noch gar nicht weiß.

Wie Sie in diesem Jahr Weihnachten unter Coronabedingungen feiern können, zeigt Ihnen ein Video (Bitte klicken Sie auf das Bild!). Ich wünsche einen schönen dritten Advent.

Bernd Strömich, Rektor

2020-11-10 Coronafälle in anderen Einrichtungen in Horn-Bad Meinberg

In anderen vorschulischen und schulischen Einrichtungen in Horn-Bad Meinberg ist es zu positiven Corona-Fällen gekommen. Einige Einrichtungen oder Gruppen sind aus diesem Grund geschlossen. Gerade die Eltern mit Kindern in anderen Einrichtungen, aber auch alle anderen Eltern der Grundschule Horn möchte ich bitten, Ihre Kinder genau zu beobachten und sich möglichst schnell bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt zu melden, wenn mehrere Symptome auftreten. Bitte halten Sie sich an die Hygieneregeln, um eine weitere Ausbreitung in Horn zu verhindern bzw. einzudämmen. Herzlichen Dank!

Wenn Sie in den Herbstferien verreisen, gelten die folgenden Bestimmungen!

Private Reisen
Rundverfügung private Reisen von Schüler[...]
PDF-Dokument [141.4 KB]
Anlage für Reisen
Anlage MAGS Informationen für Reisene au[...]
PDF-Dokument [550.4 KB]

Hier gibt es alle Informationen

21.10.2020

 

Liebe Eltern und Kinder,

 

leider gibt es bis heute keine Informationen aus dem Schulministerium, wie es am kommenden Montag nach den Herbstferien in der Schule weitergeht. Der bisherige Stundenplan und alle Hygieneregeln vom 6.8.2020 gelten weiterhin. Sobald ich etwas Neues erfahren habe, werde ich Sie informieren. Bitte halten Sie sich an die Bestimmungen, wenn Sie in den Herbstferien im Urlaub/ Ausland waren.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Feriengrüße aus der Grundschule Horn

Bernd Strömich (Rektor)

 

Konzept zur Wiederaufnahme des Unterrichts - Ministerium für Schule und Bildung NRW - 3.8.2020
Konzept.pdf
PDF-Dokument [451.9 KB]

9.6.2020

 

Liebe Eltern der Grundschule Horn,

 

das rollierende System endet am 10. Juni 2020. Ab dem 15. Juni 2020 hat jedes Kind an jedem Tag Unterricht. Auf Grund der Möglichkeiten an der Grundschule Horn hat Ihr Kind in den zwei Wochen folgenden Stundenplan:

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.25 (Beginn)

-

4

3

4

-

9.20 (Beginn)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3

1, 2, 4

1, 2, 3

1, 2, 3, 4

11.50 (Schluss)

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

1, 2, 3, 4

 

  • In der Tabelle finden Sie die Anfangszeiten. Die Zahlen stehen für die einzelnen Jahrgänge. Ihr Kind kann gerne etwas früher kommen und direkt in die Klasse gehen. Schulschluss ist immer nach der 5. Stunde.
  • Da die Busse sicherlich sehr voll sein werden, können Sie Ihr Kind auch gerne mit dem Auto oder zu Fuß bringen. Ab der Isermannstraße ist die Franz-Hausmann-Straße Einbahnstraße. Sie müssen über die Schulstraße und die Leopoldstaler Straße weiterfahren.
  • Ihr Kind muss sich vor dem Betreten des Schulgebäudes die Hände mit Seife waschen oder desinfizieren. Hierzu haben wir Desinfektionsspender installiert. Weiterhin gilt die bekannte Einbahnstraßenregelung im Gebäude. Sie dürfen das Schulgelände nur in Notfällen betreten.
  • Auf den Fluren, den Toiletten und auf dem Schulweg (Im Bus muss es einen tragen!) sollte Ihr Kind einen Mund-Nasenschutz tragen, weil dort der Mindestabstand nicht eingehalten wird und es zu einer Durchmischung der Lerngruppen kommt. Innerhalb des Klassenraumes und –verbandes muss Ihr Kind keinen Mund-Nasenschutz tragen, aber es kann.
  • Ab dem 15.6. starten ebenfalls die OGS und der VESUV wieder im „normalen“ Umfang. Das Ferienprogramm gibt es vom 29.6. - 10.7. und vom 3. - 11.8. Bitte melden Sie Ihr Kind ab, wenn Sie keine Betreuung nutzen möchten. Dadurch kann der Betrieb besser organisiert werden.
  • Am Freitag, 26.6.2020, gibt es Sommerferien. Auch an diesem Tag ist von 9.20 bis 11.50 Uhr Unterricht. Es findet keine gemeinsame Abschluss-Veranstaltung mit allen Kindern statt.
  • Der Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien ist am 12. August 2020 um 9.20 Uhr für alle Kinder.
  • Im kommenden Schuljahr wird es voraussichtlich folgende bewegliche Ferientage geben: 15. und 16. Februar 2021, 14. Mai 2021 und 4. Juni 2021.
  • Eine Projektwoche mit großem Schulfest ist in der 40. KW vom 28.9. bis zum 2.10.2020 geplant. Bitte notieren: Schulfest - Freitag, 2.10.2020!

Hoffentlich überstehen wir alle die Zeit bis zu den Sommerferien gesund!

 

Für Fragen, Wünsche, Informationen oder Anregungen können Sie sich gerne weiterhin per Mail oder telefonisch melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Strömich
Rektor

 

Dieses Schreiben erhalten Sie in den kommenden Tagen auf dem Postweg!

5. Juni 2020

 

Liebe Eltern,

heute wird im Radio verkündet, dass ab dem 15. Juni 2020 wieder "normaler" Unterricht sein soll. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der "normale" Unterricht anders sein wird als vor dem 16. März 2020. Auch an der Grundschule Horn dürfen und können einige Lehrerinnen und Lehrer keinen Unterricht erteilen.

  • Der Unterricht wird im Klassenverband stattfinden.

  • Lehrkräfte werden keinen Fachunterricht erteilen.

  • Unterricht wird an fünf Tagen in der Woche stattfinden.
  • In welchem Umfang der Unterricht stattfinden wird und welche Anfangs- und Endzeiten Ihr Kind hat, werde ich Ihnen in der kommenden Woche mitteilen.

Bis zum 10. Juni 2020 verändert sich erstmal gar nichts.

 

Auch die OGS und der VESUV (Schule bis 13.00 Uhr) starten am 15. Juni 2020. Bitte melden Sie sich bis zum 10. Juni in der OGS (Tel.: 202243), wenn Sie keine Betreuung für Ihr Kind benötigen.

Bitte geben Sie diese Informationen weiter. Herzlichen Dank!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Bernd Strömich

29.5.2020

 

Liebe Eltern,

in diesem Jahr fallen alle Abschlussveranstaltungen und alle Treffen zur Vorbereitung des neuen Schuljahres an der Grundschule Horn aus. Ein Kennenlern-Vormittag findet nicht statt. Alle wichtigen Informationen werde ich Ihnen, sobald ich es weiß, postalisch mitteilen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Bernd Strömich

2020-05-14

 

Liebe Eltern,

 

glücklicherweise läuft der holprige Schulstart in allen Jahrgängen sehr gut.

An den beweglichen Ferientagen und in den Pfingstferien findet keine Notbetreuung und keine OGS statt.

 

Gruß

Bernd Strömich

2020-05-08          Informationen

2020-05-08

 

Liebe Eltern,

 

oben sehen Sie einen Kalender bis zu den Sommerferien. Die rote Zahl ist das Datum und die grüne Zahl steht für den Jahrgang der an dem Tag zur Schule kommen muss. Pro Klasse gibt es eine Gruppe am Vormittag von 9.20 bis 11.50 Uhr und eine Gruppe am Nachmittag von 13.00 bis 15.30 Uhr. Hierzu haben Sie einen Brief von mir bekommen. Bei den 2. Klassen muss es richtig heißen: Mittwoch, 3. Juni 2020 - der erste Schultag nach Pfingsten. Alle Fußgänger die vormittags in der Schule sind, gehen natürlich um 11.50 Uhr nach Hause und fahren nicht mit dem Bus. Damit fahren nur die Buskinder!

Wenn Ihr Kind in der OGS oder im Vesuv ist, können Sie ab dem 18. Mai zusätzlich an den Schultagen eine Betreuung erhalten. Hierzu bekommen Sie ebenfalls Post. Eine Rückmeldung ist bis zum 13. Mai 2020 dringend erforderlich. Eine weitere Betreuung für Ihr Kind ist nur im Rahmen der Notbetreuung möglich. Hierfür müssen Sie das passende Formular ausfüllen.

 

Ich hoffe, dass mit der langfristigen Planung der Alltag in Ihrer Familie etwas leichter wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit.

 

Gruß

Bernd Strömich

Antrag Notbetreuung Schule OGS ab 14.5.2020
2020-05-14 Notbetreuung Antrag Land OGS.[...]
PDF-Dokument [785.7 KB]
Liste der Berufe für eine Notbetreuung
2020-04-23_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_[...]
PDF-Dokument [82.9 KB]

2020-05-07

 

Liebe Eltern,

 

heute ist die Schule gestartet. Alle Kinder haben sich an die Regeln gehalten. Sie erhalten morgen oder übermorgen einen Brief, in dem steht, an welchen Tagen Ihr Kind bis zu den Sommerferien in die Schule kommen muss! Wenn Sie keinen Brief bekommen oder Fragen haben, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Alle Kinder haben vormittags oder nachmittags Unterricht. Bitte lesen Sie genau! Wenn Ihr Kind zur falschen Zeit in die Schule kommt, müssen Sie Ihr Kind abholen.

 

Wichtige Informationen: 

  • Die 4. Klassen haben am Donnerstag, 7.5.2020 und am Freitag, 8.5.2020 Unterricht.
  • Die Klassen werden in zwei Gruppen, Buskinder und Fußgänger aufgeteilt. Die Buskinder und einige Fußgänger haben von 9.20 bis 11.50 Uhr Unterricht und die anderen Fußgänger kommen von 13.00 bis 15.30 Uhr in die Schule. Bitte stellen Sie sich darauf ein! Die Schulbusse um 9.20 und um 11.50 Uhr werden nur von den Kindern der Grundschule genutzt.
  • Die Kinder sollten auf den Fluren, Toiletten und Schulhof Masken tragen. In den Klassenräumen dürfen Masken getragen werden. Wir achten auf die Abstandsregel-Einhaltung Die Aufbewahrung der Masken sollte in einem abgeschlossenen Behälter (Dose, Zippbeutel) stattfinden.
  • Die Notbetreuung wird es weiterhin geben und wurde jetzt für Alleinerziehende und weitere Berufsgruppen geöffnet. Das Formular finden Sie im Anhang weiter unten. Eine Betreuung im Rahmen der OGS oder im verlässlichen Vormittag muss ich noch mit dem Träger klären.
  • Wenn Sie einen Termin in der Grundschule benötigen, müssen Sie sich anmelden. Sie dürfen sich nur mit Mundschutz im Gebäude aufhalten. Die Regelung gilt nicht für Kinder, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Lehrkräfte.

Bleiben Sie gesund

Bernd Strömich

Liebe Eltern,

 

am 30.4.2020 gab es mittags weitere Informationen zum Schulstart. Leider wurde am Abend mitgeteilt, das alles am 6. Mai noch einmal geprüft wird. Ich hoffe, dass ich Ihnen bald gesicherte Informationen übermitteln kann!

 

Wichtige Informationen: 

  • Die 4. Klassen haben am Donnerstag, 7.5.2020 und am Freitag, 8.5.2020 Unterricht.
  • Die Klassen werden in zwei Gruppen, Buskinder und Fußgänger aufgeteilt. Die Buskinder und einige Fußgänger haben von 9.20 bis 11.50 Uhr Unterricht und die anderen Fußgänger kommen von 13.00 bis 15.30 Uhr in die Schule. Bitte stellen Sie sich darauf ein! Die Schulbusse um 9.20 und um 11.50 Uhr werden nur von den Kindern der Grundschule genutzt.
  • Die genauen Termine, die Gruppeneinteilung und die Zeiten bekommen Sie in der kommenden Woche mit der Post.
  • Auch wenn es an einigen Schulen in Horn-Bad Meinberg Masken gibt, haben wir an der Grundschule Horn keine. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Kind mal Einkaufen gehen oder mit dem Bus fahren, sodass in jedem Haushalt genügend Masken vorhanden sind. Falls Sie selbst Masken herstellen und uns diese spenden möchten, nehmen wir die Masken gerne, um sie an Kinder ohne zu verteilen. Die Aufbewahrung der Masken sollte in einem abgeschlossenen Behälter (Dose, Zippbeutel) stattfinden.
  • Die Notbetreuung wird es weiterhin geben und wurde jetzt für Alleinerziehende und weitere Berufsgruppen geöffnet. Das Formular finden Sie im Anhang weiter unten. Eine Betreuung im Rahmen der OGS oder im verlässlichen Vormittag muss ich noch mit dem Träger klären.
  • Wenn Sie einen Termin in der Grundschule benötigen, müssen Sie sich anmelden. Sie dürfen sich nur mit Mundschutz im Gebäude aufhalten. Die Regelung gilt nicht für Kinder, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Lehrkräfte.

Bleiben Sie gesund

Bernd Strömich

Antrag Notbetreuung ab 27.4.2020
2020-04-29 Notbetreuung_Formular-ab-17-K[...]
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Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Bitte nutzen Sie das Formular weiter unten!

Ab dem 23.4. wird der Kreis der Berufe bei der Notbetreuung erweitert. Die Tabelle finden Sie im der Datei. Wenn Sie jetzt wieder arbeiten müssen, bitte den Antrag für die Notbetreuung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und an die Schule senden.

23-04-2022

 

Liebe Eltern,

das Land NRW beschließt ab dem 28. April 2020 eine Maskenpflicht in Bussen. Diese Regelung gilt auch in den Schulbussen. Bitte üben Sie zu Hause mit Ihrem Kind das Tragen von Masken und geben Ihrem Kind eine Tüte oder Dose zum Aufbewahren der Maske mit.

Da Ihr Kind seine Maske sicherlich auch mal abhnehmen möchte, müssen Sie es üben.

Ich rate auch zum Tragen der Masken während der Unterrichtszeit.

2020-04-17 Elterninfo
2020-04-17 Elterninfo Corona.pdf
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Stand: Samstag, 21. März 2020, 12.25 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

das Not-Betreuungsangebot wurde durch die Landesregierung erweitert.

"Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung."

"Erkrankte und erkältete Kinder – unabhängig von einer tatsächlichen Corona-Infektion – dürfen nicht in der Schule betreut werden. Sollten Eltern dennoch ihr Kind zur Schule bringen und sich uneinsichtig zeigen, besteht die Möglichkeit das betreffende Kind nach § 54 Abs. 4 SchulG vom Schulbesuch auszuschließen, um eine Gefährdung der übrigen Schülerinnen und Schüler sowie der betreuenden Personen zu verhindern."

 

Wenn Sie die Notbetreuung nutzen möchten, lassen Sie bitte das Formular von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und informieren Sie mich bitte per mail. Bitte geben Sie die Betreuungstage und -zeiten an. Ich melde mich bei Ihnen. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass zurzeit jeder wechselnde oder erweiterte Sozialkontakt eine Gefahr darstellt. Bitte nutzen Sie das Angebot nur in Notfällen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

 

Bernd Strömich

Rektor

Antrag und Bescheinigung für eine Betreuung
20200315_Bescheinigung Arbeitgeber Unabk[...]
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Ein Brief der Ministerin für Schule und Bildung NRW, Frau Yvonne Gebauer

2020-03-27 Elternbrief der Ministerin
200327_Elternbrief der Ministerin.pdf
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Stand: Mittwoch, 18. März 2020, 08.00 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

ab gestern Nachmittag ist der Schulhof (inklusive Fußballfeld) der Grundschule Horn gesperrt. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Landes und unterweisen Sie auch Ihre Kinder. Ab heute ist die Schule geschlossen.

Wenn Ihr Kind auf Corona getestet wird oder wurde, müssen Sie es unbedingt auch weiterhin in der Schule melden. Ich bin verpflichtet es dem Schulamt mitzuteilen.

Bei Fragen können Sie sich im Sekretariat per Mail oder telefonisch melden.

 

Bitte kommen Sie nicht persönlich vorbei.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

Stand: Montag 16. März 2020, 14.05 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

alle Schulveranstaltungen (Schulkonferenz, Elternsprechtag, ...) in der kommenden Zeit finden nicht statt. Wenn Sie in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten und keine Betreuung für Ihr Kind gefunden haben,  melden Sie sich bitte umgehend bei mir. Die folgende Bescheinigung muss von den Arbeitgebern aller sorgeberechtigten Personen ausgefüllt werden.

Antrag und Bescheinigung für eine Betreuung
20200315_Bescheinigung Arbeitgeber Unabk[...]
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Das Sekretariat können Sie täglich von 8.00  bis 11.00 Uhr telefonisch erreichen.

Ab sofort finden Sie auf der Homepage Übungsmaterialien für Ihre Kinder. Bitte nicht alle Aufgaben an einem Tag absolvieren, sondern immer mal wieder ein paar Aufgaben erledigen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Elterninformation Corona - Stand: 13.03.2020, 13.33 Uhr
Informationen Freitag 13 März 2020.pdf
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Elterninformation Corona - Stand: 13. März 2020, 8.51 Uhr
2020-03-13 Elterninfo Corona.pdf
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Presseinformation zur Schulschließung in anderen Sprachen

Arabisch
Presseinformation_13_03_Arabisch.pdf
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Bulgarisch
Presseinformation_13_03_Bulgarisch.pdf
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Kurdisch
Presseinformation_13_03_Kurdisch.pdf
PDF-Dokument [166.1 KB]
Rumänisch
Presseinformation_13_03_Rumaenisch.pdf
PDF-Dokument [104.3 KB]
Russisch
Presseinformation_13_03_Russisch.pdf
PDF-Dokument [195.5 KB]
Türkisch
Presseinformation_13_03_Tuerkisch.pdf
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