An religiösen Feiertagen, die keine offiziellen Feiertage in NRW sind, können Sie Ihre Kinder im Voraus schriftlich vom Unterricht befreien, um an religiösen Feierlichkeiten Ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. Diese Regelung gilt ebenfalls für private Ereignisse.
Vor und nach den Ferien dürfen Kinder nicht in der Schule fehlen, um hierdurch günstigere Flüge zu bekommen oder den Urlaub zu verlängern.
Bewegliche Ferientage
Im Schuljahr 2024/25 haben wir vier bewegliche Ferientage: 04. Oktober 2024 und 3. März 2025, Rosenmontag und Freitag, 30. Mai 2025, Tag nach Himmelfahrt und Freitag, 20. Juni 2025, Tag nach Fronleichnam