Bewegliche Ferientage
Im kommenden Schuljahr 2023/24 haben wir vier bewegliche Ferientage: 12. und 13. Februar 2024, Rosenmontag und Freitag, 10. Mai 2024, Tag nach Himmelfahrt und Freitag, 31. Mai 2024, Tag nach Fronleichnam
An religiösen Feiertagen, die keine offiziellen Feiertage in NRW sind, können Sie Ihre Kinder im Voraus schriftlich vom Unterricht befreien, um an religiösen Feierlichkeiten Ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. Diese Regelung gilt ebenfalls für private Ereignisse.
Vor und nach den Ferien dürfen Kinder nicht in der Schule fehlen, um hierdurch günstigere Flüge zu bekommen oder den Urlaub zu verlängern.