An religiösen Feiertagen, die keine offiziellen Feiertage in NRW sind, können Sie Ihre Kinder im Voraus schriftlich vom Unterricht befreien, um an religiösen Feierlichkeiten Ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. Diese Regelung gilt ebenfalls für private Ereignisse.
Vor und nach den Ferien dürfen Kinder nicht in der Schule fehlen, um hierdurch günstigere Flüge zu bekommen oder den Urlaub zu verlängern.
Bewegliche Ferientage
Im Schuljahr 2025/26 haben wir drei bewegliche Ferientage: 16. Februar 2026, Rosenmontag und Freitag, 15. Mai 2026, Tag nach Himmelfahrt und Freitag, 5. Juni 2026, Tag nach Fronleichnam